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Das neue EU-Reifenlabel.

Mittwoch, 02. Januar 2013, 13:56 Uhr
Seit dem 1. November 2012 sind alle Reifenhersteller verpflichtet, ihre Produkte, die nach dem 1. Juli 2012 (DOT 2712) produziert worden sind, nach den neuen EU-Richtlinien zu kennzeichnen.

Mit der Verordnung will die Europäische Union die Sicherheit auf den Straßen erhöhen und die
wirtschaftliche und ökologische Effizienz im Straßenverkehr fordern.

1) Kraftstoffeffizienz:
7 Effizienzklassen von A (am effizientesten) bis G
(am wenigsten effizient)

Der Rollwiderstand ist ein wesentlicher Faktor für die Kraftstoffeffizienz. Der Unterschied in der Kraftstoffeffizienz für ein komplett ausgerüstetes Fahrzeug zwischen den Effizienzklassen A und G kann bei bis zu 7,5%(1) liegen.

2) Nasshaftung:
Bremsweg auf nasser Fahrbahn

7 Effizienzklassen von A (kürzester Bremsweg)bis G (längster Bremsweg)

Der Unterschied im Bremsweg zwischen Reifen der Effizienzklasse A und G für ein Fahrzeug, das mit vier Reifen des getesteten Modells ausgerüstet ist, kann bei Nasshaftung (Bremsweg auf nasser Fahrbahn) bei bis zu 30%(2) liegen. Angenommen, ein Pkw fährt mit 80km/h, so kann dies eine Verkürzung des Bremsweges von bis zu 18 m bedeuten.(2)

3) Externes Rollgeräusch
des Reifens auf der Fahrbahn:

Drei schwarze Wellen kennzeichnen die schlechteste Leistung. Der Reifen erzeugt Rollgeräusche, die unter dem derzeitigen Grenzwert(3) liegen, aber den zukünftig geltenden Grenzwert(4) überschreiten.
Zwei schwarze Wellen: Der Geräuschpegel des Reifens unterschreitet auch den zukünftigen Grenzwert(4).
Eine schwarze Welle: Der Geräuschpegel des Reifens unterschreitet den zukünftigen Grenzwert(4) um mindestens drei Dezibel.



(1) Berechnet auf Basis der Verordnung (EG) Nr.1222/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 über die Kennzeichnung von Reifen in Bezug auf die Kraftstoffeffizienz. Quelle: European Commission’s impact Assessment SEC (200) 2860.
(2) Berechnet auf Basis der Verordnung (EU) Nr. 228/2011 der Kommission vom 7. März 2011 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1222/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Prüfmethode für die Nasshaftung von Reifen der Klasse C1 (1). Quelle: European Commission’s impact Assessment SEC (2008) 2860.
(3) gemäß EU-Richtlinie 2001/43/EG
(4) gemäß Verordnung (EG) Nr. 661/2009